Allgemeine Verkaufsbedingungen

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Montagebedingungen für Bodenbeläge der Firma ROSKA d.o.o., gültig ab dem 01.11.2017 bis auf Widerruf.

1. Allgemeines

1.1. Die allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Montagebedingungen für Bodenbeläge (Parkett, Außenbeläge Kerowood usw.) der Firma ROSKA d.o.o. (im Folgenden: allgemeine Bedingungen) regeln die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, nämlich der Firma ROSKA d.o.o. als Verkäufer und der Kunden als Käufer von Waren und Dienstleistungen. Die allgemeinen Bedingungen regeln Art, Inhalt und Bedingungen des Geschäftsbetriebs der Firma ROSKA d.o.o., gelten für alle Dienstleistungen, Verkäufe und Lieferungen der Firma ROSKA d.o.o. und sind Bestandteil jedes Angebots bzw. Vertrags. Die allgemeinen Bedingungen sind auf der Webseite der Firma ROSKA d.o.o. (info@kerowood.si) veröffentlicht. Die allgemeinen Bedingungen können geändert werden. Geänderte allgemeine Bedingungen treten mit dem Tag der Annahme und Veröffentlichung auf der Webseite der Firma ROSKA d.o.o. (info@kerowood.si) in Kraft.

1.2. Alle Vereinbarungen mit der Firma ROSKA d.o.o., Zustimmungen oder Informationen der Firma ROSKA d.o.o. sind nur in schriftlicher Form gültig.

2. Angebot, Vertragsschluss

2.1. Alle Angebote der Firma ROSKA d.o.o. sind unverbindlich und können bis zum Erhalt der vereinbarten Anzahlung geändert werden. Abbildungen, Mengen, Maße und Ausführungsdaten, Aussehen, Preise und Bedingungen in Prospekten, Katalogen und ähnlichen Drucksachen sind nur Richtwerte.

2.2. Das Angebot bzw. der Verkauf gilt als angenommen bzw. durchgeführt, wenn der Kunde die vereinbarte Anzahlung geleistet hat. Sollte der Kunde vom Auftrag oder Vertrag zurücktreten, ist die Firma ROSKA d.o.o. berechtigt, 100 % des Materialwerts laut ursprünglich vom Kunden angenommenem Angebot bzw. Vertrag sowie aller entstandenen Kosten zu verlangen. Vorauszahlungen werden nicht zurückerstattet, da der Kunde bewusst einen Vertrag gemäß den allgemeinen Bedingungen abgeschlossen und alle Verfahren eingeleitet hat.

2.3. Falls die Firma ROSKA d.o.o. für den Kunden auch die Verlegung der Bodenbeläge bzw. des Parketts durchführt, ist es Pflicht des Kunden, den Materialwert vor Lieferung vollständig zu bezahlen. Bodenbeläge bzw. Parkett werden erst nach vollständigem Zahlungseingang auf die Baustelle geliefert. Der Restbetrag ist unmittelbar nach Erbringung der Leistung zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

2.4. Schriftliche oder elektronische Erklärungen und Rechnungen der Firma ROSKA d.o.o. gelten als dem Kunden zugegangen, wenn die Firma ROSKA d.o.o. diese per E-Mail an die dem Unternehmen bekannte Kundenadresse sendet, bzw. am Tag nach Versand per Post mit bekannter Adresse oder wenn die Firma ROSKA d.o.o. dem Kunden die Unterlagen unter normalen Umständen zur Verfügung stellt. Der Kunde stimmt zu, alle Geschäftsunterlagen und Rechnungen elektronisch oder per Post zu erhalten.

2.5. Mengen, Maße, Ausführungsdaten, Preise und Bedingungen sind vom Kunden unverzüglich nach Erhalt des Angebots zu prüfen. Meldet der Kunde innerhalb von fünf Kalendertagen nach Bestätigung des Angebots mit Anzahlung keine Abweichungen und informiert die Firma ROSKA d.o.o. nicht unverzüglich schriftlich, gelten Angebot und Ausführung als vereinbart und verbindlich. Vorauszahlungen werden von der Firma ROSKA nicht zurückerstattet.

2.6. Pläne, Skizzen, technische Lösungen oder Entwürfe und Muster, die von der Firma ROSKA d.o.o. erstellt oder bearbeitet werden, sind geistiges Eigentum der Firma ROSKA d.o.o.. Sollte kein Vertrag zustande kommen, sind diese Leistungen sowie erstellte Kostenvoranschläge bzw. Angebote kostenpflichtig.

3. Gefahrübergang

3.1. Lieferzeiten sind unverbindlich und beginnen erst zu laufen, wenn alle technischen und sonstigen Details vorliegen, die vereinbarte Anzahlung geleistet und alle Ausführungsdetails geklärt sind. Lieferverzögerungen berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag, ebenso wenig zur Garantie- oder Schadenersatzforderung.

3.2. Bei Betriebsstörungen der Firma ROSKA d.o.o. oder ihrer Lieferanten, Naturkatastrophen, Streiks und sonstigen Umständen, auf die die Firma ROSKA d.o.o. keinen Einfluss hat, ist diese berechtigt, die Lieferfrist zu verlängern, ohne dass der Kunde Garantie- oder Schadenersatzansprüche geltend machen kann. Dies gilt auch, wenn die Firma ROSKA d.o.o. bereits im Verzug ist.

3.3. Lieferungen können vorzeitig oder in Teillieferungen erfolgen. Jede vorzeitige oder Teillieferung kann als selbstständige Lieferung behandelt und berechnet werden.

3.4. Nimmt der Kunde Ware oder Teillieferungen nicht an oder hat keine Vorkehrungen für die Lieferung getroffen, trägt er sämtliche negativen Folgen. Die Firma ROSKA d.o.o. entscheidet, ob die Ware auf Kosten des Kunden eingelagert wird. Die Gefahr des zufälligen Verlusts geht auf den Kunden über. Die Lagerkosten betragen mindestens 3 % des Angebots- bzw. Rechnungswerts und werden ab Monatsbeginn berechnet. Die Firma ROSKA d.o.o. kann nach Ablauf einer zusätzlichen dreitägigen Frist vom Vertrag zurücktreten. Im Rücktrittsfall ist der Kunde verpflichtet, der Firma ROSKA d.o.o. den entstandenen Schaden zu ersetzen. Die Firma ROSKA d.o.o. ist berechtigt, geleistete Anzahlungen zurückzubehalten. Bei Nichtannahme von Bodenbelägen bzw. Parkett erfolgt Rückgabe an den Hersteller. Rücksendekosten trägt der Kunde in Höhe von 20 % des Materialwerts laut Angebot.

3.5. Reklamationen wegen Teillieferungen berechtigen nicht zur Verweigerung der Restlieferung.

3.6. Mit Übergabe der Ware an den Kunden an dem im Angebot genannten Ort oder nachträglich bestimmten Ort geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Kunden über. Organisiert der Kunde den Transport, geht die Liefergefahr auf ihn über. Gleiches gilt bei Verzögerungen durch den Kunden.

3.7. Änderungen bei Leistungen oder Abweichungen bei Maßen, Gewicht, Farbe und Mustern sind vom Kunden akzeptabel, wenn fachgerecht ausgeführt. Dies gilt auch für Nachlieferungen.

4. Verlegeleistung

4.1. Die Verlegung beginnt mit der Übergabe des Estrichs, der vom Kunden mängelfrei für die Verlegung vorbereitet sein muss.

Ist der Estrich ungeeignet, erfolgt keine Verlegung, der Kunde ist unverzüglich zu informieren und verpflichtet, den Estrich zu reparieren. Bei Fußbodenheizung ist ein Trocknungsprotokoll vom Kunden einzuholen. Bei fehlendem Protokoll haftet die Firma ROSKA d.o.o. nicht für spätere Schäden.

4.2. Im Verlegebereich muss der Kunde eine Luftfeuchtigkeit von 40–60 % und eine Mindesttemperatur von 15 °C gewährleisten.

4.3. Zusatzarbeiten, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Angebots sind, werden dokumentiert und zusätzlich in Rechnung gestellt.

4.4. Nach Abschluss der Arbeiten hat der Kunde die Abnahme zu unterschreiben, womit die Arbeit als mängelfrei bestätigt gilt. Ohne anderslautende Vereinbarung gelten die unterzeichneten Dokumente als Abnahme.

4.5. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Möglichkeit zu prüfen und offensichtliche Mängel schriftlich binnen 8 Tagen (bzw. bei Geschäftskunden sofort) zu melden, andernfalls verliert er Ansprüche. Bei gemeinsamer Abnahme müssen Mängel sofort mitgeteilt werden. Erfolgt der Einzug vor schriftlicher Mängelanzeige, verliert der Kunde seine Ansprüche. Ist das Produkt nicht mehr lieferbar, erfolgt Ersatz aus aktuellem Sortiment.

4.6. Reklamationen sind nur gültig, wenn sie schriftlich innerhalb von 8 Tagen nach Mangelentdeckung mit Originalrechnung erfolgen.

4.7. Die Garantie für die Verlegeleistung beträgt 2 Jahre und beginnt mit Abnahme.

4.8. Garantieansprüche gelten nicht bei Schäden durch: Lackabrieb, Flüssigkeitsverschüttung, falsche Reinigung, Estrichschäden durch schlechte Abdichtung oder Risse aufgrund von Bodensetzungen.

4.9. Bei positiver Reklamationsbearbeitung ersetzt die Firma ROSKA d.o.o. fehlerhaftes Material und behebt Montagefehler. Reparaturen einzelner Dielen behält sich die Firma vor.

4.10. Die Garantie gilt nur für schriftlich dokumentierte Mengen, nicht für die gesamte Fläche.

5. Garantie, Haftungsausschluss

5.1. ROSKA d.o.o. gewährleistet 6 Monate nach Gefahrübergang, dass Ware und Material den technischen Anforderungen und Vereinbarungen entsprechen.

5.2. Voraussetzung für Garantie- und Schadensersatzansprüche ist der Nachweis, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag oder auf Ursachen zurückzuführen ist, die vor dem Gefahrübergang bestanden.

5.3. Der Kunde hat die Ware unverzüglich zu prüfen und Mängel schriftlich zu melden, sonst verliert er Ansprüche. Für verdeckte Mängel besteht eine Frist von 8 Tagen ab Entdeckung.

Mängel, die nach 6 Monaten auftreten, sind von ROSKA d.o.o. ausgeschlossen.

5.4. Garantie gilt für Kerowood, Stöckl, Meyer, Feelgreen, Požgaj group Produkte ab November 2017 in Europa, bei Nutzung in privaten Räumen mit normaler Belastung. Nasse oder feuchte Räume sind ausgeschlossen.

5.5. Die Garantie auf das Ablaminieren des Parketts beträgt 30 Jahre (Bauernparkett, zweischichtig, dreischichtig verleimtes Parkett).

5.6. Kein Garantieanspruch bei unsachgemäßer Pflege, falscher Verlegung, stehenden Wasser, Insektenbefall, Unfällen oder höherer Gewalt.

5.7. Optische Mängel wie jahreszeitlich bedingte Fugen, Farbveränderungen, Verschleiß, mechanische Schäden, Flecken durch unsachgemäße Nutzung sind nicht Garantiefälle.

5.8. Ansprüche auf Demontage, Neuverlegung oder Schadenersatz wegen mangelhafter Ware sind ausgeschlossen. Bei Verkauf von Gebrauchtwaren, Reparaturen oder Umbauten keine Garantie.

5.9. Der Kunde hat Lieferungen und Leistungen sofort auf Mängel zu prüfen und innerhalb von 3 Tagen schriftlich zu reklamieren, sonst keine Garantie oder Schadensersatz. Gewichtsschwankungen bis +/- 10 % sind kein Reklamationsgrund.

5.10. Nicht schriftlich vorgebrachte Mängelansprüche verfallen. Rechte verfallen bei unsachgemäßer Bearbeitung oder Nutzung.

5.11. Verbesserungen oder Zusatzlieferungen verlängern die Garantie nicht, wenn sie außerhalb der 6-monatigen Garantiezeit durchgeführt werden.

5.12. Mängelansprüche berechtigen nicht zum Zurückbehalt von Zahlungen.

5.13. Rechte aus Garantie erlöschen bei unsachgemäßem Umgang, Montage, Pflege oder Reparatur durch Kunden oder Dritte.

5.14. Haftung nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Schaden; Kunde trägt Beweislast.

5.15. ROSKA d.o.o. prüft keine vom Kunden bereitgestellten Dokumente; Kunde haftet für deren Richtigkeit.

5.16. ROSKA d.o.o. haftet nicht für Schäden an Kundeneigentum.

5.17. Schadenersatzansprüche sind auf Nettowert des Vertragsgegenstands begrenzt und müssen innerhalb von 6 Monaten vor Gericht geltend gemacht werden.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1. Preise gelten bei Warenübernahme; Verpackung ist nicht inbegriffen.

6.2. Zahlungen sind ohne Abzüge vollständig zu leisten, außer anders vereinbart. Bei Verlegung ist der Materialpreis vor Lieferung zu zahlen, Restbetrag nach Leistungserbringung.

6.3. Zahlungen sind innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.

6.4. Ratenzahlungen sind bei Rechnungserhalt fällig.

6.5. Rabatte und Gutscheine sind an vollständige Zahlung gebunden.

6.6. Wechselzahlungen bedürfen schriftlicher Genehmigung.

6.7. Forderungen des Kunden können nur mit schriftlicher Zustimmung von ROSKA d.o.o. verrechnet werden.

6.8. ROSKA d.o.o. kann Leistungen bis zur vollständigen Zahlung verweigern.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Die Ware bleibt Eigentum der Firma ROSKA d.o.o. bis vollständiger Bezahlung.

7.2. Bei Vermischung oder Verarbeitung erwirbt ROSKA d.o.o. Miteigentum am neuen Produkt.

7.3. Verpfändung oder Belastung der Ware während Eigentumsvorbehalt ist unzulässig.

7.4. Kunde tritt Ansprüche an ROSKA d.o.o. ab.

7.5. ROSKA d.o.o. kann sofortige Herausgabe der Ware verlangen bei Zahlungsverzug.

7.6. Kunde informiert ROSKA d.o.o. über Lagerort oder Weiterverkauf der Ware.

7.7. Kunde autorisiert ROSKA d.o.o. zur Nutzung seiner personenbezogenen Daten zur Forderungsdurchsetzung.

8. Erfüllungsort, Gültigkeit, Gerichtsstand

8.1. Erfüllungsort für Lieferung ist der im Angebot angegebene Ort, sonst 3215 Loče, Koble 6 M-Lestim (Lager der Firma ROSKA d.o.o.).

8.2. Ungültigkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen.

8.3. Verbraucherrechte richten sich nach slowenischem Verbraucherschutzgesetz.

8.4. Slowenisches Recht findet Anwendung.

8.5. Gerichtsstand ist Maribor.

Maribor, 01.11.2017

Dir. Rošker Primož

ROSKA d.o.o.
Lackova cesta 15a
2000 Maribor
SI 37599143